Linien S41/S42: Teilausfälle wegen Arbeiten von DB InfraGO zwischen Neckarsulm und Sinsheim bzw. Mosbach (Baden)
Teilausfälle der Linien S41/S42 wegen Arbeiten von DB InfraGO zwischen Neckarsulm und Sinsheim bzw. Mosbach (Baden)
Von Freitag, den 14. März 2025 (ab ca. 21:00 Uhr)
bis Freitag, den 28. März 2025 (bis ca. 04:00 Uhr)
werden im Bereich Neckarsulm Arbeiten im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO durchgeführt. Aus diesem Grund beginnen bzw. enden die Züge der Linien S41/42 aus / nach Heilbronn Innenstadt im Bahnhof Neckarsulm AVG. Zur Weiterfahrt muss dort einen Schienenersatzverkehr mit Bussen in Richtung Sinsheim bzw. Mosbach umgestiegen werden. Der Fahrplan zwischen Neckarsulm AVG und Heilbronn Willy-Brandt-Platz muss leider auch angepasst werden. Daher kommt es auch hier zu Änderungen in den gewohnten Verbindungen. Der SEV Fahrplan ist momentan in Bearbeitung. Die Reisenden sollten sich vor Fahrtantritt aktuelle Fahrplanauskünfte auf www.avg.info holen.
Zum Hintergrund der Maßnahme:
Ursprünglich hatte DB InfraGO Arbeiten am Kocherkanal in Neckarsulm für den Zeitraum 14.03. – 18.04.25 angekündigt. Diese waren seit 2 Jahren vorangekündigt. Die finalen Unterlagen sollten 24 Wochen vor der Sperrung an die AVG gesendet werden, damit diese ein Ersatzkonzept aufsetzen kann. Trotz mehrfacher Nachfrage wurden der AVG die Unterlagen aber nie von DB InfraGO zukommen gelassen. Am 07.02.25 wurde die Sperrung dann von DB InfraGO abgesagt. Es wurde von DB InfraGO jedoch vergessen, dass weitere Arbeiten, wie z.B. der Bau einer Unterführung in Neckarsulm im Schatten der Hauptmaßnahme stattfinden sollen. Daher wurde dann am 18.02.25 die Absage für die AVG zurückgezogen. Wir sind bemüht eine adäquates Ersatzangebot bereitzustellen und rechtzeitig die Reisenden über die Einschränkungen zu informieren. Es fehlt aber leider die Bearbeitungszeit. Nicht umsonst müssen solche Sperrungen eigentlich 24 Wochen vor der Maßnahme verbindlich an die Verkehrsunternehmen übermittelt werden. DB InfraGO hält sich bei nahezu keiner Maßnahme im Jahr 2025 an diese Frist, so das die Verkehrsunternehmen nur noch kurzfristig reagieren können.